Der ökologische Nutzen durch Wiederverwendung und Verwertung nach
der EU-Richtlinie sollte im Kontext zu den ökologischen Ansprüchen
an ein Automobil während seiner Gebrauchsphase stehen.
Dies scheint nicht der Fall zu sein: Das ökologische Ziel der Kraftfahrzeugindustrie
sind minimale Verbrauchs-, Abgas- und Geräuschemissionswerte.
Es soll bei unverändert hohen Sicherheits-,Qualitäts- und Komfortansprüchen
sowie bei hoher Fahr- und Transportleistung realisiert werden.
Leichtbau ist ein effizienter Weg zu diesem Ziel.
Die in Artikel 7 der EU-Richtlinie vorgesehenen Gewichtsanteilsquoten der
Verwertung behindern jedoch aus heutiger Sicht den Leichtbau!
Warum ??