EU-Richtlinie: Kommentar I

Der ökologische Nutzen durch Wiederverwendung und Verwertung nach der EU-Richtlinie sollte im Kontext zu den ökologischen Ansprüchen an ein Automobil während seiner Gebrauchsphase stehen.
Dies scheint nicht der Fall zu sein: Das ökologische Ziel der Kraftfahrzeugindustrie sind minimale Verbrauchs-, Abgas- und Geräuschemissionswerte.
Es soll bei unverändert hohen Sicherheits-,Qualitäts- und Komfortansprüchen sowie bei hoher Fahr- und Transportleistung realisiert werden.

Leichtbau ist ein effizienter Weg zu diesem Ziel.
Die in Artikel 7 der EU-Richtlinie vorgesehenen Gewichtsanteilsquoten der Verwertung behindern jedoch aus heutiger Sicht den Leichtbau!
Warum ??


 
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